Angebot und Preise
Insgesamt stehen Ihnen 10 Räume mit Kapazitäten von 8-70 Personen zur Verfügung.
Unser Standort in Zürich Wiedikon ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestens erschlossen. Ab Bahnhof Wiedikon oder der Haltestelle Stauffacher erreichen Sie uns zu Fuss in wenigen Minuten. Auch ab dem Hauptbahnhof erreichen Sie uns in weniger als 15 Minuten zu Fuss oder mit dem Tram der Linie 14.
Parkmöglichkeiten gibt es im Quartier in der blauen Zone. Tagesparkkarten können für CHF 15.00 pro Tag bei uns oder online bezogen werden.
Auch kulinarisch hat das Quartier Wiedikon viel zu bieten. Rund um unsere Lokalitäten in nächster Umgebung gibt es zahlreiche unterschiedliche Verpflegungsmöglichkeiten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie erhalten von uns immer eine zeitnahe Antwort.
Preise in CHF für den Tag, Halbtag und Abend:
Zimmer | Etage | Fläche | Halbtag | Tag | Abend | Plätze | Bestuhlung |
1 | EG | 76 m² | 250.- | 380.- | 250.- | 24 | Seminarbestuhlung |
11 | 1. OG | 58 m² | 250.- | 380.- | 250.- | 16 | Seminarbestuhlung / U-Form |
12 | 1. OG | 77 m² | 250.- | 380.- | 250.- | 24 | Seminarbestuhlung |
14 | 1. OG | 125 m² | 250.- | 380.- | 250.- | 26 | Seminarbestuhlung |
500.- | 700.- | 500.- | 70 | Konzertbestuhlung | |||
21 | 2. OG | 59 m² | 250.- | 380.- | 250.- | 15 | Seminarbestuhlung |
22 | 2. OG | 40 m² | 200.- | 320.- | 200.- | 8 | Seminarbestuhlung / U-Form |
23 | 2. OG | 79 m² | 250.- | 380.- | 250.- | 24 | Seminarbestuhlung |
24 | 2. OG | 73 m² | 250.- | 380.- | 250.- | 22 | Seminarbestuhlung |
25 | 2. OG | 73 m² | 250.- | 380.- | 250.- | 24 | Seminarbestuhlung |
28 | 2. OG | 36 m² | 200.- | 320.- | 200.- | 8 | Seminarbestuhlung |
Umstuhlungen von Zimmern werden mit CHF 50.00 pro Auftrag verrechnet.
AGBs
1. Annullierungskosten
Annullierungen müssen schriftlich dem Vermieter eingereicht werden. Für die Annullierungen werden je nach Vorlaufzeit folgende Kosten in Rechnung gestellt:
- bis 30 Tage vor der Veranstaltung: CHF 50.00
- bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% des Raumpreises, mind. CHF 100.00
- bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 100% des Raumpreises, mind. CHF 150.00
Bereits entstandene Aufwände für Zusatzdienstleistungen (Softwareinstallationen, etc.) sind in jedem Fall zusätzlich vom Mieter zu tragen.
2. Haftung
2.1. Haftung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellte Infrastruktur und Hilfsmittel mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Er haftet gegenüber dem Vermieter für Beschädigungen und Verluste, die durch den Mieter oder Dritte (Kunden, Referierende, Teilnehmende, etc.) verursacht werden. Allfällige bestehende Mängel oder während der Veranstaltung entstandene Schäden sind umgehend dem Vermieter zu melden.
2.2. Sauberkeit
Der Mieter übernimmt den gemieteten Raum in gereinigtem Zustand. Die Rückgabe hat in besenreinem Zustand zu erfolgen. Bei starker Verschmutzung wird ein Reinigungszuschlag nach Aufwand verlangt.
2.3. Hausordnung
- Essen und Trinken: In den Schulräumen darf nur Wasser konsumiert werden. Andere Getränke wie z.B. Süssgetränke oder Kaffee dürfen nicht in die Zimmer genommen werden. Für die Verpflegung stehen separate Aufenthaltsräume zur Verfügung.
- Lärm: Die Räumlichkeiten werden ausschliesslich zum Zweck des Unterrichts oder Ähnlichem (z.B. Seminare oder Meetings) vermietet. Übermässiger Lärm kann nicht toleriert werden.
- Tiere: Im ganzen Gebäude werden keine Tiere geduldet.
- Rauchen: Das ganze Gebäude ist rauchfrei. Es darf direkt vor dem SIU-Gebäude (bei den Aschenbechern) geraucht werden, jedoch nicht vor den angrenzenden Liegenschaften.
2.4. Haftung des Vermieters
Das SIU lehnt jegliche Haftung ab. Die Benutzung der Räume und Infrastruktur erfolgt auf eigene Gefahr. Versicherung ist Sache des Mieters.
Insbesondere für vom Mieter oder von Dritten eingebrachten Wertsachen, Kleider oder Materialien lehnt der Vermieter jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab.
3. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach dem Anlass. Der Vermieter behält sich das Recht vor, vor dem Anlass eine Anzahlung zu verlangen.
4. Dauermiete
Für Dauermieten gelten separate Bestimmungen.
5. Parkplätze
Das SIU kann keine Parkplätze zur Verfügung stellen. Es wird auf die öffentlichen Parkplätze in der Umgebung verwiesen (Blaue Zone: www.parkkarten.ch).
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich.